FAQ

Warum dieser Check?

Die Delegiertenversammlung von Bio Suisse hat im April 2016 dem neuen Grundsatz „Nachhaltige Entwicklung“ zugestimmt. Die Markenkommission Verarbeitung und der Vorstand haben dazu eine Weisung (Teil III, Verarbeitung und Handel) beschlossen. Diese Weisung verpflichtet alle Lizenznehmer* von Bio Suisse ab 2017 zu einer Nachhaltigkeitsanalyse. Bio Suisse stellt dazu einen Online-Check zur Verfügung, der die Lizenznehmer dabei unterstützt, ihre Nachhaltigkeitsleistung einzuschätzen und selbstverantwortlich zu bestimmen, wo sie ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten.

*Von dieser Anforderung sind folgende Betriebe ausgenommen: Viehhändler, Futtermittelhändler, Sammelstellen,  Transporteure, Gastronomie, Lohnverarbeiter und Hofverarbeiter ohne Lizenzvertrag sowie Imker. Kleinstbetriebe und Lizenznehmer mit sehr wenigen Knospe-Produkten können auf der Geschäftsstelle für einen Kurz-Check oder eine Ausnahmeregelung anfragen.

 Weitere Informationen zur Erarbeitung und Hintergründe des Checks

http://www.bio-suisse.ch/de/nachhaltigkeitinderverarbeitung.php


Muss man den Check auch ausfüllen, wenn man schon eine Nachhaltigkeitsanalyse oder einen entsprechenden Bericht hat?

Nein. Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, welcher mindestens die Bereiche Ökologie, Soziales und Ökonomie umfasst, müssen den Check nicht ausfüllen.

Als gleichwertige Nachhaltigkeitsnachweise gelten: SMART-Analyse, Gemeinwohlökonomie-Bericht, GRI-Bericht und der SAFA-Online-Check. Wer über eine Nachhaltigkeitsanalyse oder einen Nachhaltigkeitsbericht anderer Art (nicht älter als 3 Jahre) verfügt, kann diese Unterlagen Bio Suisse zur Kontrolle vorlegen.


Wie wird das Ausfüllen des Checks kontrolliert?

Ab Januar 2017 ist die Weisung in Kraft, und der Check muss ausgefüllt werden. Wenn Sie alle Fragen ausgefüllt haben, senden Sie den Fragebogen an Bio Suisse (Button anklicken). Bio Suisse macht einen entsprechenden Vermerk auf dem Anhang des Lizenzvertrags.

Die Kontrollstelle überprüft das erste Mal 2018 und dann alle drei Jahre, ob der Nachhaltigkeitscheck ausgefüllt wurde bzw. eine Nachhaltigkeitsanalyse vorhanden ist. Neue Lizenznehmer müssen den Online-Check im ersten Kontrolljahr ausfüllen.

Die Kontrollstelle kontrolliert das Vorhandensein einer Nachhaltigkeitsanalyse, nicht aber deren Resultate. Die einzelnen Massnahmen werden nicht kontrolliert. Nicht erfüllte Massnahmen werden nicht sanktioniert.


Bleiben meine Daten im System erhalten?

Ja, Ihre Daten sind über Ihre Registrierungsdaten gespeichert. Mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort sind sie jederzeit abrufbar. Wenn der Check an Bio Suisse gesendet wurde, kann er nicht mehr bearbeitet werden.
Sie können ab 2019 Ihre Situation neu einschätzen. Dazu öffnen Sie in Ihrem bisherigen Benutzerkonto eine neue Bewertung. Die bisherigen Angaben sind sichtbar, Sie können sie bestätigen oder ändern und am Schluss mit den Angaben der früheren Bewertung vergleichen. Man kann alle zwei Jahre den Check aktualisieren: 2017/2018,; 2019/2020; 2021/2022 und so weiter.


Unser Unternehmen hat mehrere Betriebsstandorte/Teilbereiche. Muss für jeden Standort/Unternehmensbereich ein Check ausgefüllt werden?

Grundsätzlich müssen Sie für den Hauptstandort und das ganze Unternehmen einen Check ausfüllen, also nicht für alle Betriebsstandorte einzeln. Im Einzelfall kann es bei sehr unterschiedlichen Betriebszweigen oder -standorten inhaltlich sinnvoll sein, für jeden Betriebsstandort einen Check auszufüllen.


Muss der ganze Betrieb beurteilt werden oder nur die Bio-Verarbeitung?

Die Beurteilung gilt stets für den ganzen Betrieb, also sowohl die biologische wie auch die konventionelle Produktion (falls vorhanden).


Gibt es einen Vergleich zwischen Lizenznehmern?

Zurzeit ist dies nicht vorgesehen. Die Daten beruhen auf einer Selbsteinschätzung und sind zumeist nicht streng quantitativ. Ein genereller Vergleich macht deshalb keinen Sinn. Falls Lizenznehmer daran beispielsweise zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Nachhaltige Entwicklung“ interessiert sein sollten, kann ein Vergleich nachträglich eingerichtet werden.


Was passiert mit meinen Daten?

Alle Daten unterstehen dem Datenschutz nach heutigen Informatik-Sicherheitsstandards. Sie sind somit nur dem Betrieb und Bio Suisse zugänglich.

Die Daten werden von Bio Suisse nur anonymisiert ausgewertet.


Kann ich einen Bericht ausdrucken?

Die zusammenfassende Nachhaltigkeitsanalyse mit einer Übersicht der Ergebnisse können Sie ganz einfach als Datei im PDF-Format speichern und ausdrucken. Zudem können Sie alle Fragen und Antworten als pdf-Datei herunterladen.


Kann ich den Bericht veröffentlichen und damit Werbung machen?

Nein. Die Nachhaltigkeitsanalyse beruht auf Ihrer Selbsteinschätzung und darf nicht als Werbung dienen. Für eine externe und unabhängige Zertifizierung/Auditierung stehen Ihnen entsprechende Anbieter zur Verfügung.


Ich habe den Bio Suisse Check ausgefüllt und interessiere mich für eine SMART-Analyse. Können meine eingegebenen Daten bei dieser Analyse verwendet werden?

Grundstruktur und Themen des Bio Suisse-Checks und einer vollständigen SMART-Analyse sind gleich. Ihr Bio Suisse-Check wird zur Erstellung der SMART-Analyse als eine erste Standortbestimmung Ihres Unternehmens berücksichtigt. Beachten Sie jedoch, dass der Bio Suisse-Check allein auf Ihrer Selbstbewertung beruht, während bei einer vollständigen SMART-Analyse unabhängige Experten Ihr Unternehmen bewerten. Dies bedeutet auch, dass u.a. Fragen, Prüfung und Bewertung Ihres Unternehmens in einer SMART-Analyse wesentlich detaillierter sind.